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15. Mai 2025, 1/2025

RSA: Wissenschaftlicher Beirat legt zwei neue Gutachten vor

Der beim Bundesamt für Soziale Sicherung angesiedelte Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleiches (RSA) hat in zwei Gutachten die Wirkungen des RSA auf den Wettbewerb der Krankenkassen untersucht.

Der Gesetzgeber hatte mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) im Jahr 2020 eine entsprechende Verpflichtung zur regelmäßigen Evaluation eingeführt, um auf der Grundlage regelmäßig zu aktualisierender wissenschaftlicher Erkenntnisse die weitere Entwicklung des RSA beobachten und gegebenenfalls das Ausgleichsverfahren nachbessern zu können. Neben Empfehlungen zum Abbau von Risikoselektionsanreizen werden in den aktuellen Gutachten u.a. Vorschläge zum Bürokratieabbau im RSA-Verfahren diskutiert. Hinsichtlich der Krankengeldzuweisungen spricht sich der Beirat für die Beibehaltung des Status quo-Verfahrens aus.
Frank Plate, Präsident des Bundesamtes für Soziale Sicherung, bedankte sich bei den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats für die geleistete Arbeit: „Die regelmäßige Evaluation und damit eine beständige wissenschaftliche Begleitung der Weiterentwicklung des RSA sind für die Funktionsfähigkeit des solidarischen Krankenkassenwettbewerbs und die hohe Akzeptanz des Verfahrens innerhalb der GKV von zentraler Bedeutung. Ich wünsche mir, dass die Erkenntnisse des Wissenschaftlichen Beirats im fachlichen und politischen Austausch berücksichtigt werden und so der RSA als lernendes Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert wird.“

Die Betrachtung der Ergebnisse des Jahresausgleichs 2021 zeigt, dass sich die kontinuierliche Anpassung der Versichertenklassifikation positiv auf die Entwicklung der Zielgenauigkeit des RSA-Verfahrens auswirkt. Auch die einzelnen Komponenten der RSA-Reform des GKV-FKG werden in der vorgelegten Analyse überwiegend positiv bewertet. Ausnahmen bilden hier die Streichung der Erwerbsminderungsgruppen, das Verfahren des HMG-Ausschlusses sowie die Vorsorgepauschale. Insbesondere aufgrund der Risikoselektionsanreize empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat die Wiederaufnahme der Erwerbsminderungsgruppen in den RSA. Bezüglich des HMG-Ausschlusses und der Vorsorgepauschale spricht sich der Wissenschaftliche Beirat nicht für eine weitere Verwendung im Verfahren aus.
Im vorliegenden Gutachten erfolgt außerdem eine Untersuchung der Manipulationsresistenz des Risikostrukturausgleichs, eine Darstellung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Risikostrukturausgleich sowie eine Auswertung zur Berücksichtigung von Einmaltherapien im RSA. Zudem werden Vorschläge zu möglichen Vereinfachungen im RSA-Verfahren zum Bürokratieabbau diskutiert.
In einem weiteren Gutachten hat der Wissenschaftliche Beirat Modelle für die Zuweisungen für das Krankengeld untersucht. Bei dieser Überprüfung wurden zwei in den Vorjahren von externen Gutachtern erarbeitete Modellempfehlungen zur Reform des Zuweisungsverfahrens auf aktuellen Daten analysiert und mit dem aktuellen Zuweisungsverfahren verglichen. Dabei wurde festgestellt, dass sowohl auf der versichertenindividuellen Betrachtungsebene als auch auf Ebene der Krankenkassen und der regionalen Kennzahlen das Status quo-Verfahren die mit Abstand besten Ergebnisse erzielt. Die ebenfalls untersuchten neuen Modellempfehlungen können die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllen. Der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt daher unter Abwägung des Durchführungsaufwandes der drei Modelle und der jeweils erreichten Zielgenauigkeit die Beibehaltung des Status quo-Verfahrens.
Die beiden Gutachten stehen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesamtes für Soziale Sicherung zum Download bereit.

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