GKV-Schätzerkreis schätzt die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2025 und 2026
Bei seiner Sitzung am 14./15. Oktober 2025 kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes – zu keiner einvernehmlichen Prognose der Höhe der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die abweichenden Einschätzungen erklären sich aus einer unterschiedlichen Bewertung der Ausgabenentwicklung im Jahr 2026. Bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2025 und 2026 wurde Einvernehmen erzielt.
Schätzergebnis 2025
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf 299,0 Mrd. Euro geschätzt. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro und einen ergänzenden Bundeszuschuss zur Refinanzierung der Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser in Höhe von 1,5 Mrd. Euro abzüglich des jeweiligen Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Davon werden 660 Mio. Euro im Jahr 2025 an die Krankenkassen zugewiesen. Des Weiteren wird ein Darlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2,3 Mrd. Euro berücksichtigt, das in jährlichen Raten ab dem Jahr 2029 spätestens bis 31. Dezember 2033 zurückzuzahlen ist. Die fixierten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 294,7 Mrd. Euro.
Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen für das Jahr 2025 werden auf 346,6 Mrd. Euro prognostiziert.
Schätzergebnis 2026
Für das Jahr 2026 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 312,3 Mrd. Euro. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro und einen ergänzenden Bundeszuschuss zur Refinanzierung der Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser in Höhe von 2,5 Mrd. Euro abzüglich des jeweiligen Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Des Weiteren wird ein Darlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2,3 Mrd. Euro berücksichtigt, das in jährlichen Raten ab dem Jahr 2029 spätestens bis 31. Dezember 2033 zurückzuzahlen ist. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 826 Mio. Euro gemäß Haushaltsbegleitgesetz 2025 berücksichtigt.
Hinsichtlich der erwarteten Ausgaben im Jahr 2026 konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Die voraussichtlichen Ausgaben betragen nach Schätzung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesamts für Soziale Sicherung 369,0 Mrd. Euro. Der GKV-Spitzenverband erwartet Ausgaben in Höhe von 369,5 Mrd. Euro.
Aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2026 ergibt sich ein rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 2,9 Prozent. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz obliegt der jeweiligen Krankenkasse. Veränderungen bei den Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen werden bei der Schätzung des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes nicht berücksichtigt.
Das Bundesministerium für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2026 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2025 im Bundesanzeiger bekannt. Dabei berücksichtigt das Bundesministerium für Gesundheit auch Informationen, die erst nach dem Schätzerkreis bekannt werden und relevanten Einfluss auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz haben.