Wussten Sie eigentlich,
dass Sie beim BAS
Mutterschaftsgeld
beantragen können?

Mutterschafts-Geld-Stelle

Willkommen auf der Seite vom Bundes-Amt für Soziale Sicherung. Unsere Abkürzung ist BAS.

Hier finden Sie alle Infos zum Mutterschafts-Geld.

Zum Beispiel:

  • Wer kriegt vom BAS Mutterschafts-Geld.
     
  • Wer kriegt vom BAS kein Mutterschafts-Geld.
     
  • Wie kann ich Mutterschafts-Geld beim BAS beantragen?

Was ist Mutterschafts-Geld?

Mutterschafts-Geld ist Hilfe mit Geld für Frauen, die ein Baby bekommen.

Frauen können beim Bundes-Amt für Soziale Sicherung Mutterschafts-Geld beantragen.

Aber nur, wenn sie selbst nicht in einer gesetzlichen Kranken-Versicherung sind.

Das sind zum Beispiel:

  • Privat versicherte Frauen
    Das heißt: Sie zahlen ihre Kranken-Versicherung selbst.
    Sie haben keine gesetzliche Kranken-Kasse.
     
  • Familien-versicherte Frauen
    Das heißt: Sie sind über ihren Mann mit-versichert.
    Oder über ihre Eltern.
    Sie bezahlen keine eigene Kranken-Versicherung.
     
  • Frauen mit einer Arbeit wie zum Beispiel Mini-Job
    Sie arbeiten, aber ihr Lohn ist sehr gering.
    Sie kriegen für ihre Arbeit nicht mehr als 556 Euro im Monat.
    Sie haben keine eigene gesetzliche Kranken-Versicherung.

Diese Frauen bekommen 210 Euro.
Aber nur 1 mal.

Von wem kriege ich das Mutterschafts-Geld?

Das kommt darauf an, wie die Frau versichert ist.

1. Frauen mit gesetzlicher Kranken-Versicherung

Diese Frauen bekommen das Mutterschafts-Geld von ihrer Kranken-Kasse.

Sie sind gesetzlich versichert?

Dann müssen Sie hier nicht weiter lesen.

Bitte fragen Sie dann Ihre Kranken-Kasse nach dem Mutterschafts-Geld.

2. Frauen ohne gesetzliche Kranken-Versicherung mit Mini-Job

Ein Mini-Job ist eine Arbeit mit wenig Geld.

  • Diese Frauen bekommen das Mutterschafts-Geld vom BAS.
     
  • Das Geld gibt es nur einmal.
     
  • Die höchste Summe ist 210 Euro.
     
  • Mehr Geld gibt es nicht.

Wer genau bekommt Mutterschafts-Geld vom BAS?

Diese Frauen können Mutterschafts-Geld bei uns beantragen:

  • Frauen ohne eigene Kranken-Kasse.
     
  • Frauen, die privat versichert sind.
     
  • Frauen, die über ihre Familie mitversichert sind.
    Zum Beispiel über ihren Mann.
     
  • Frauen mit einem Mini-Job.
     
  • Frauen, die entlassen worden sind. 
    Und zwar, als sie ein Baby erwartet haben.
    Oder kurz nach der Geburt von ihrem Baby.

Außerdem muss einer dieser Punkte stimmen:

  • Sie arbeiten zum Beispiel in einem Mini-Job.
    In dieser Zeit bekommen Sie wegen der Mutterschutz-Zeit kein Gehalt.
    Also Ihr Chef zahlt Ihnen kein Geld.

ODER

  • Ihr Chef hat Sie entlassen, als Sie Ihr Baby erwartet haben.
     
  • Oder er hat das gemacht, nachdem Sie Ihr Baby gekriegt haben.
     
  • Eine Behörde hat zugestimmt, dass Ihr Chef Sie kündigt.

Das Recht auf Mutterschafts-Geld steht im Gesetz.

Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, helfen wir Ihnen gerne.

Wer bekommt KEIN Mutterschafts-Geld vom BAS?

Diese Frauen können kein Mutterschafts-Geld von uns bekommen:

  • Frauen mit gesetzlicher Kranken-Versicherung.
    Das gilt auch für Frauen mit einem Mini-Job.
    Wichtig: Fragen Sie bei Ihrer Kranken-Kasse nach, wenn Sie einen Mini-Job haben.
     
  • Frauen ohne Arbeits-Vertrag.
    Der Vertrag ist vor der Schutz-Zeit geendet.
    Zum Beispiel, weil der Vertrag befristet war.
    Oder weil sich die Frau und der Chef sich geeinigt haben, den Arbeits-Vertrag zu beenden.
     
  • Hausfrauen.
     
  • Beamtinnen.
    Ausnahme: 
    Sie haben während der Schutz-Zeit eine neue Arbeit angefangen.
     
  • Selbstständige, Freiberuflerinnen oder Frauen, die nur auf Rechnung arbeiten.
     
  • Studentinnen und Schülerinnen.
    Ausnahme: 
    Sie haben einen Job (auch Mini-Job zählt)
     
  • Geschäfts-Führerinnen oder Frauen mit eigener Firma.
     
  • Frauen in Elternzeit.
    Eltern-Zeit bedeutet:
    Mütter oder Väter arbeiten für eine Zeit nicht, weil sie sich um ihr Baby kümmern.
    In dieser Zeit bekommen sie kein Gehalt vom Chef, aber sie dürfen später wieder zur Arbeit zurückkommen.
    Ausnahme: Sie arbeiten in der Elternzeit (auch Mini-Job zählt)

Wie kann ich Mutterschafts-Geld beantragen?

Sie können Mutterschafts-Geld auf mehreren Wegen beantragen:

  1. Im Internet mit BundID
  2. Mit einem Papier-Antrag per Post
  3. Mit dem Telefon
  4. Mit einer E-Mail

1. Antrag online 

A: Als Gast

Sie können Mutterschafts-Geld online beantragen.

So funktioniert der Online-Antrag:

1. Klicken Sie auf „Hier gelangen Sie zum Online-Antrag“.

2. Klicken Sie dann auf „weiter als Gast“

3. Danach kommen Sie direkt zum Antrag beim BAS.

B: Mit BundID

Sie können Mutterschafts-Geld auch online mit BundID beantragen.
Dafür brauchen Sie ein Konto bei BundID.

Was ist BundID?

BundID ist ein Online-Konto vom Staat.
Damit können Sie sicher Anträge stellen und müssen nicht zum Amt gehen.
Alle Nachrichten zu Ihrem Antrag kommen in Ihren Online-Briefkasten bei BundID.

So funktioniert der Online-Antrag:

  1. Klicken Sie auf „Hier gelangen Sie zum Online-Antrag“.
     
  2. Klicken Sie dann auf „BundID“.
     
  3. Dort können Sie ein Konto erstellen oder sich anmelden.
     
  4. Danach kommen Sie direkt zum Antrag beim BAS.

Vorteile vom Online-Antrag mit BundID:

  • Die Bearbeitung geht schneller.
     
  • Sie bekommen die Antwort digital in Ihren Online-Briefkasten bei BundID.
     
  • Kein Papier nötig – das ist gut für die Umwelt.

Sie wollen zum Online-Antrag? Dann HIER klicken

2. Antrag auf Papier (mit der Post)

Sie können den Antrag auch mit der Post schicken.

So geht es:

  1. Laden Sie das PDF-Formular HIER (PDF / 348,83 KB) herunter.
     
  2. Füllen Sie das Formular aus. 
    Das geht online, bevor Sie es herunterladen.
     
  3. Drucken Sie das Formular aus.
     
  4. Unterschreiben Sie es.
     
  5. Schicken Sie es mit allen Unterlagen per Post an das Bundes-Amt für Soziale Sicherung.

Sie wollen zum PDF-Formular? Dann HIER klicken

Wichtig:

  • Wenn Sie sich mit Ihrem Personal-Ausweis anmelden, bekommen Sie die Antwort online.
     
  • Wenn Sie sich nur mit Benutzername und Passwort anmelden, kommt die Antwort mit der Post.
     
  • Der Online-Antrag ist täglich von 5 Uhr bis 24 Uhr möglich.

3. Antrag mit dem Telefon

Sie können uns anrufen.

Das hier ist unsere Nummer: 0228/619 18 88

Wenn Sie uns Ihre Wohnadresse sagen, schicken wir Ihnen den Antrag zu.

4. Antrag mit einer E-Mail

Sie können uns auch eine E-Mail schicken.

Das hier ist unsere Adresse: MUTTERSCHAFTSGELDSTELLE@bas.bund.de

Wenn Sie uns Ihre Wohnadresse nennen, schicken wir Ihnen den Antrag mit der Post zu.

Wichtig:

  • Die Bearbeitung von Papier-Anträgen dauert länger.
     
  • Original-Dokumente schicken wir nicht zurück.

    Das BAS speichert Ihre Dokumente elektronisch und wirft die Papier-Dokumente weg.
    Das bedeutet, Sie bekommen die Originale nicht zurück.

    Sie wollen eine beglaubigte Kopie?
    Dann können Sie beim BAS nach einer offiziellen Kopie fragen.
    Diese Kopie bestätigt dann: Der Inhalt ist genau wie im Original.

Status von Ihrem Antrag prüfen

Wo kann ich den Status sehen?

Sie können den Bearbeitungs-Stand von Ihrem Antrag im Internet prüfen.

Also, ob wir den Antrag schon bearbeitet haben.
Das geht jeden Tag von 5 Uhr bis 24 Uhr.

Die Internet-Seite dafür ist:
status.mutterschaftsgeld.de

Fehlende Unterlagen hochladen

Falls noch Dokumente fehlen, sehen Sie den Status 
„Warten auf Dokumente“.
Sie können die fehlenden Dokumente direkt auf der Seite hochladen.

Was bedeuten die Status-Meldungen?

„Eingegangen“

Ihr Antrag ist angekommen.
Falls noch Unterlagen fehlen, informieren wir Sie.

„Warten auf Dokumente“

Wir brauchen noch Unterlagen von Ihnen.
Welche Unterlagen wir noch brauchen, sagen wir Ihnen in einem Brief.
Die Unterlagen können Sie dann direkt bei status.mutterschaftsgeld.de hochladen.
Oder auf bei BundID.

Wichtig:
Sie haben uns Unterlagen mit der Post geschickt?
Dann kann es etwas dauern, bis sie bei uns ankommen.

„Dokumente eingegangen“

Ihre nachgereichten Unterlagen sind angekommen.
Die Bearbeitung kann dann noch etwas dauern.

„Abgeschlossen“

Ihren Antrag haben wir bearbeitet.
Sie bekommen bald einen Brief.
In dem Brief steht dann, ob Sie das Geld kriegen oder nicht.

Noch Fragen?

Kontakt

Haben Sie noch Fragen? Sie haben Fragen zum Mutterschafts-Geld oder zum Antrag? Dann schreiben Sie uns. Wir antworten so schnell wie möglich.

Wichtige Hinweise:

Schicken Sie keine privaten Daten.
Das sind zum Beispiel:

  • Das Datum, an dem Sie Geburts-Tag haben.
  • Ihre Telefon-Nummer.
  • Ihre Konto-Nummer.

Sie sind nicht einverstanden?
Wir haben Ihren Antrag abgelehnt?
Dann können Sie Einspruch einlegen.

Wichtig:
Der Einspruch muss ein Brief sein.
Eine E-Mail reicht nicht.
Sie müssen den Einspruch mit der Post schicken.

Wir dürfen keine Gesundheits-Daten in einer E-Mail schreiben.
 

Das sind zum Beispiel:

  • Ein Attest vom Arzt.
  • Informationen über eine Schwangerschaft.

Wenn wir Ihnen zu Gesundheits-Daten antworten müssen, schicken wir einen Brief.

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