Kontakt Deutsche Unterstützungsbehörde
Bitte nutzen sie dieses Online-Formular lediglich, wenn sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind.
Sollten Sie in Deutschland Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Versorgungsbehörde.
Bei Anliegen oder Beschwerden im Bereich Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Aufsichten im Bundesamt für Soziale Sicherung.
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