Deutsche Unterstützungsbehörde
Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Opfer einer Straftat in einem anderen EU-Mitgliedstaat (MS) werden, haben Anspruch auf Entschädigung durch den EU-MS, in dem sich die Tat ereignet hat („Tatland“). Genauso verhält es sich bei Personen mit Wohnsitz in einem Europäischen Mitgliedsstaat, die in Deutschland Opfer einer Straftat geworden sind.
Um den Betroffenen den Zugang zu ausländischen Entschädigungsleistungen zu erleichtern, wurde ein System der Zusammenarbeit zwischen Behörden von Mitgliedstaaten eingeführt. Die Deutsche Unterstützungsbehörde (DUB) hilft den Opfern von Straftaten in grenzüberschreitenden Fällen bei der praktischen und sprachlichen Bewältigung des Entschädigungsverfahrens.
Was die DUB tut:
- Sie informiert über mögliche staatliche Entschädigungsansprüche des Tatlandes
- Sie nimmt Antragsformulare und Anlagen entgegen und gibt diese weiter
- Sie lässt notwendige Dokumente kostenfrei in die jeweilige Landesprache übersetzen
Eine rechtliche Bewertung des Antrages auf Entschädigungsleistungen nimmt die DUB nicht vor.
Den vollständigen Verfahrensablauf und eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier (PDF / 115,28 KB).
Wenn Sie Opfer von Gewalt in einem EU-Mitgliedstaat geworden sind, schildern Sie uns Ihr Anliegen bitte über unser Kontaktformular.