Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus hat das BAS vielfältige Aufgaben im System der Sozialversicherungen.
So verwaltet es z. B. den Gesundheitsfonds, den Transformationsfonds, den Krankenhausstrukturfonds sowie den Krankenhauszukunftsfonds. Außerdem führt das BAS den Risikostrukturausgleich sowie den Finanzausgleich in der sozialen Pflegeversicherung durch.
Die Mutterschaftsgeldstelle im BAS bearbeitet Anträge auf Mutterschaftsgeld von Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
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