Leitung und Organisation
Abteilungsleitung: Frau Dr. Demme

Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung (Abteilung 3)

Abteilung 3 nimmt verschiedene Aufgaben im Bereich der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung wahr. Neben der Überwachung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der bundesunmittelbaren Krankenkassen gehören hierzu insbesondere die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen sowie des Finanzausgleichs zwischen den Pflegekassen und die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.

Darüber hinaus verwaltet Abteilung 3 den Innovations- sowie den Strukturfonds und führt die Förderung nach §§ 12 bis 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz durch. Zu den Aufgaben der Abteilung 3 gehört auch die Verwaltung der Vertragstransparenzstelle nach § 293a SGB V.

Zudem sind in Abteilung 3 die Geschäftsstelle des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs und der GKV-Schätzerkreis angesiedelt.

Referat 311: Finanzaufsicht in der Krankenversicherung

Referatsleitung: Herr Otto

  • Grundsatzfragen der finanziellen Entwicklung der Krankenkassen
  • Überwachung der Liquiditäts- und Finanzlage, insbesondere des Betriebsmittel- und Rücklagevermögens der bundesunmittelbaren Krankenkassen
  • Haushaltsangelegenheiten der bundesunmittelbaren Krankenkassen, insbesondere Prüfung und ggfs. Beanstandung der Haushaltspläne
  • Auswertung der Jahresrechnungen und sonstiger Liquiditäts- und Vermögensstatistiken der Krankenkassen
  • Genehmigung von Zusatzbeitragssätzen der Krankenkassen und Umlagesätzen der Lohnfortzahlungsversicherung
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Wahltarifen der Krankenkassen
Referat 312: Krankenhausstrukturfonds, Krankenhauszukunftsfonds und Vertragstransparenzstelle

Referatsleitung: Herr Herbst

  • Verwaltung der Vertragstransparenzstelle nach § 293a SGB V
  • Durchführung der Förderung nach §§ 12 bis 14 KHG i. V. m. der Krankenhausstrukturfondsverordnung
Referat 313: Verwaltungsverfahren zur Sicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds

Referatsleitung: Herr Marschewski

Grundsatzfragen des Beitragseinzugs und der Weiterleitung der Krankenkassen und der Direktzahler

  • Prüfung der Zahlungen an den Gesundheitsfonds
  • Prüfung und Festsetzung von Schadenersatz nach § 28r SGB IV
  • Koordinierung der Prüfungen der Direktzahler nach § 251 Abs. 5 SGB V
  • Verwaltungsverfahren nach § 271a SGB V zur Erhebung von Säumniszuschlägen
  • Zentrale Stelle zur Erfassung und Auswertung der Beitragsrückstände in der Sozialversicherung
  • Verwaltungsverfahren aufgrund von Prüfungen nach § 252 Abs. 5 SGB V
Referat 314: Finanzierung der Pflegeversicherung

Referatsleitung: Herr Dr. Sichert

  • Planung, Durchführung und Steuerung des Finanzausgleichs zwischen den Pflegekassen
  • Vereinnahmung der Beiträge nach §§ 60, 65 SGB XI sowie pauschaler Beitragszahlungen für Versicherte nach § 21 Nr. 1 bis 5 SGB XI
  • Verwaltung der Bankkonten des Ausgleichsfonds einschließlich Anlage der Mittel
  • Liquiditätssteuerung und Finanzplanung
  • Bereitstellung und Auszahlung von Mitteln
    • zur Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes einschließlich Modellvorhaben
    • zur Förderung von (Modell-)Vorhaben des GKV-Spitzenverbandes und seiner Forschungsstelle
    • zur Finanzierung besonderer Einrichtungen und Aufträge im Bereich Qualitätssicherung
  • Mitfinanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege
  • Erhebung und Abrechnung der Finanzierungsanteile der privaten Versicherungsunternehmen und des GKV-Spitzenverbandes
  • Zuführung der Mittel zum Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung sowie Rechtsvertretung des Vorsorgefonds
Referat 315: Zahlungsverkehr und Rechnungslegung des Gesundheitsfonds, Innovationsfonds, Krankenhausstrukturfonds und Krankenhauszukunftsfonds

Referatsleitung: Herr Koch

  • Zahlungsverkehr, Buchführung und Rechnungslegung im Gesundheits-, Innovations-, Struktur- und Zukunftsfonds
  • Verwaltung der Mittel der o. g. Fonds
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Kontenrahmen und Statistiken der o. g. Fonds
  • Überwachung der Beitragszahlung an den Gesundheitsfonds
  • Abrechnung der Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds
Gruppe 31: Risikostrukturausgleich

Gruppenleitung: Herr Pier

Referat 316: Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs, Geschäftsstelle des Wissenschaftlichen Beirats

Referatsleitung: N.N.

  • Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs nach § 266 SGB V und § 267 SGB sowie nach § 2 i.V.m. § 8 Abs. 4 RSAV, insbesondere
    • Entwicklung und Anpassung des GKV-Klassifikationsmodells
    •  Festlegung der Risikogruppen, der regionalen Merkmale, des Regressionsverfahrens, des Berechnungsverfahrens sowie des Zuordnungsalgorithmus
    • Durchführung und Analyse von Modellberechnungen
  • Geschäftsstelle des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs, insbesondere Erarbeitung von Gutachten und regelmäßige Evaluation des Risikostrukturausgleichs gemäß § 266 Abs. 10 SGB V
Referat 317: Prüfung der Datengrundlagen und Festsetzung von Korrekturbeträgen im Risikostrukturausgleich

Referatsleitung: Frau Fischer, Frau Dr. Stalbold

  • Durchführung der Prüfungen nach § 273 SGB V und Festsetzung von Korrekturbeträgen nach § 21 RSAV
  • Durchführung des Stichproben- und Hochrechnungsverfahrens und Festsetzung von Korrekturbeträgen nach § 20 RSAV
Referat 318: Durchführung des Risikostrukturausgleichs

Referatsleitung: Frau Albert, Frau Dr. Döhler

  • Durchführung des Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen einschließlich Risikopool, insbesondere Feststellung und Bekanntgabe der Kenngrößen für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und Festsetzung der Zuweisungen an die Krankenkassen
  • Entwicklung, Betreuung und Pflege der Programme für die Durchführung und Weiterentwicklung der Ausgleichsverfahren
  • GKV-Schätzerkreis
  • Kontenrahmen und Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Einkommensausgleich nach § 270a SGB V
  • Berechnung und Festsetzung der Finanzierungsanteile der Krankenkassen am Innovationsfonds nach § 92 Abs. 4 S. 4 SGB V