Digitalausschuss

Über den Digitalausschuss

Der Digitalausschuss ist ein Beratungs- und Koordinationsgremium, in dem die Fachabteilungen des BAS gemeinsam über digitale Vorhaben beraten und diese gemeinsam bewerten. Der Digitalausschuss steht außerhalb der "Linie", so wie auch die Digitalisierung an sich ein übergreifendes Thema ist.

Die Digitalisierung lässt sich keiner einzelnen Fachdisziplin zuordnen. Somit können auch die Diskussionen zu digitalen Vorhaben nicht aus einer Fachperspektive allein beurteilt werden. Um die Rechtmäßigkeit von digitalen Anwendungen zu beurteilen, müssen regelmäßig leistungsrechtliche, datenschutzrechtliche, sicherheitstechnische sowie verwaltungsökonomische Fragen beantwortet werden. Dieser Querschnitt der Digitalisierung spiegelt sich im Aufbau des Digitalausschusses wider.

Der Digitalaussschuss ist ein abteilungsübergreifendes Beratungs- und Koordinationsgremium. Die beteiligten Stellen im BAS vertreten die jeweiligen fachlichen Perspektiven ihrer Abteilungen. Als Beratungs- und Koordinationsgremium hat der Digitalausschuss keine operative Verantwortung, koordiniert aber die Aufgabenwahrnehmungen durch die jeweiligen Stellen im Haus in Angelegenheiten der Digitalisierung.

Die Mitglieder des Digitalausschusses treffen sich in der Regel alle zwei Wochen, um Anfragen von Sozialversicherungsträgern zu beraten und sich zu konkreten Themen der Digitalisierung auszutauschen. Einige der Themen und Diskussionspunkte sind auf dieser Seite zusammengefasst. Hiermit wollen wir einerseits zu einigen Problemfeldern klar Stellung beziehen und andererseits allen Trägern der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung die Spannbreite der diskutierten digitalen Anwendungsmöglichkeiten aufzeigen.

Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Arbeit des Digitalausschusses in Zahlen:

Berichtsjahr2023202220212020201920182017
Anzahl der Sitzungen des Digitalausschusses28272628242425
Sitzungen mit Vertretern der SV-Täger991510890
Anzahl Anfragen an den Digitalausschuss20343763562817

 

Das BMAS hat gemeinsam mit Trägern und Behörden im Geschäftsbereich eine Digitalisierungsstrategie für die Arbeits- und Sozialverwaltung erarbeitet. Der Digitalausschuss des BAS hat die Perspektive der Rechtsaufsicht in die Diskussion eingebracht.

Die Digitalisierungsstrategie ist am 22. April 2024 veröffentlicht worden, und kann hier heruntergeladen werden.