Rundschreiben
27. April 2020

Monatlicher Finanzausgleich in der Sozialen Pflegeversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ausweislich der bereits im Jahr 2019 getroffenen Festlegung der Zahlungstermine für das Jahr 2020 ist vorgesehen, dass die Abgabe des Abrechungsvordrucks (P-Bogen) für den Abrechnungsmonat April bis zum 8. Mai 2020 erfolgen soll.

Die DRV-Bund hat uns nun davon in Kenntnis gesetzt, dass nach Festlegung (Beschluss durch das Landesparlament vom 24. Januar 2019, siehe GVBl. Nr. 3 vom 06. Februar 2019 S. 22) der 8. Mai 2020 Feiertag ist („75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus“). Aus diesem Grund bittet die DRV Bund (Buchhaltung Ausgleichsfonds) alle Pflegekassen, die Abrechnungsvordrucke (P-Bogen) für den Abrechnungsmonat April nach Möglichkeit bis zum 7. Mai 2020 an die DRV-Bund zu übermitteln.

Im Sinne der zeitigen und reibungslosen Durchführung des Ausgleichsverfahren ersuchen wir alle Pflegekassen, der Bitte zu entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Sichert