Rundschreiben
19. Juni 2020

Finanzausgleich der sozialen Pflegeversicherung

An
GKV-Spitzenverband
nachrichtlich
Bundesministerium für Gesundheit
DRV Bund

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf das o.g. Schreiben und teilen Ihnen mit, dass aufgrund der Abrechnungsergebnisse des Finanzausgleichs am 12. Juni 2020 (Abrechnungsmonat Mai 2020) keine Absenkung der Ausgabendeckungsquote des Betriebsmittel-Solls für den Finanzausgleich im Juli 2020 (Abrechnungsmonat Juni 2020) notwendig sein wird.

Vor dem Hintergrund des am 17. Juni 2020 beschlossenen Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes gehen wir weiterhin davon aus, dass auch für den Finanzausgleich im August (Abrechnungsmonat Juli) auf eine Absenkung verzichtet werden kann.

Aussagen über die Entwicklung im weiteren Jahresverlauf können derzeit allerdings noch nicht getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Pfohl