Rundschreiben KV
29. April 2019

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

An
alle bundesunmittelbaren Krankenkassen
nachrichtlich

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Hersteller "Abbott" des Flash-Glukose-Messsystems (FGM) "FreeStyle Libre" hat als Weiterentwicklung das System "FreeStyle Libre 2 - mit optionalen und individuell einstellbaren Alarmen" auf den Markt gebracht.

Es ist vorgesehen, "FreeStyle Libre 2" in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel zu führen (§ 139 Absatz 1 Satz 2 SGB V). Mit der entsprechenden Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 139 Absatz 2 Satz 2 SGB V ist voraussichtlich im Sommer 2019 zu rechnen.

Damit wird "FreeStyle Libre 2" Teil der Regelversorgung nach § 33 i. V. m. § 127 SGB V. Einer Satzungsregelung zur Übernahme als "zusätzliche Leistung" gemäß § 11 Absatz 6 SGB V bedarf es für "FreeStyle Libre 2" im Gegensatz zum Vorgängermodell nicht mehr.

Nach unserem Kenntnisstand werden die bestehenden FGM-Geräte nach und nach von "FreeStyle Libre 2" abgelöst. In Folge dessen werden die bisherigen Satzungsregelungen zu "FreeStyle Libre" nach Umstellung der Versorgung obsolet.

Fir Rückfragen steht Ihnnen das Referat 213 unter der Funktions-E-Mail-Adresse (Referat 213@bvamt.bund.de) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Greuel