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10. Januar 2024

Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung)

Leitfaden zur Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung (UV-AltRückV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung regelt die Grundsätze zum Aufbau des Deckungskapitals zur Finanzierung der Altersversorgungsverpflichtungen nach § 172c SGB VII.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat als Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Finanzierung der Altersversorgungsverpflichtungen die häufig gestellten Fragen zur Umsetzung der Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung sowie nach Inkrafttreten des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes zum Anlass genommen, einen Leitfaden mit Empfehlungen zur Umsetzung der UV-AltRückV zu erstellen. Der Leitfaden wurde mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verordnungsgeber abgestimmt.

Als Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie den Leitfaden zur UV-AltRückV. Es ist beabsichtigt, den Leitfaden in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reiner Müller