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26. Februar 2021

Rundschreiben des BMAS vom 22. Januar 2021 zur Beschaffungsanordnung des Ministeriums

An
alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Gesundheit
GKV-Spitzenverband
Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung vom 19. Januar 2021 ist die Hausanordnung Nr. 01/2021 zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Beschaffungen über das Kaufhaus des Bundes und Abrufen aus Rahmenverträgen (Beschaffungsanordnung – BeschAO, Stand: 11. Januar 2021) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kraft getreten.

Wir übersenden Ihnen zu Ihrer Information das Rundschreiben des BMAS vom
22. Januar 2021 zur verpflichtenden Nutzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes nach § 5 BeschAO n.F., der Verfahrensregelungen für Verhandlungsvergaben § 7 BeschAO n.F. und Regelungen zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen § 8 BeschAO n.F..

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. (van Doorn)


Anlagen

  • Rundschreiben BMAS vom 22. Januar 2021 (Zb1-04802-7/32)
  • Hausanordnung Nr. 01/2021 (Zb 1 – 04802-7/42) (Stand 11. Januar 2021) zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Beschaffungen über das Kaufhaus des Bundes und Abrufen aus Rahmenverträgen (Beschaffungsanordnung – BeschAO)