Newsroom
09. November 2006

Pressemitteilung Nr. 11/2006

Risikostrukturausgleich - Jahresausgleich 2005

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat am 6. November 2006 die Ausgleichszahlungen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs (RSA) – Jahresausgleich 2005 – festgestellt und den Krankenkassen per Bescheid mitgeteilt. Zeitgleich wurden auch die Ausgleichszahlungen für den Risikopool festgestellt. Der Risikostrukturausgleich gleicht als ein kassenübergreifender Finanzausgleich folgende strukturbedingte Unterschiede zwischen den Krankenkassen aus:

  • Einnahmeunterschiede aufgrund der unterschiedlichen Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder einer Krankenkasse (Grundlohnsummen)
  • Belastungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher Verteilung der Morbiditätsrisiken der Versicherten einer Krankenkasse sowie
  • unterschiedlicher Anteile von beitragsfrei versicherten Familienangehörigen.

Zur Erfassung der Morbiditätsrisiken werden die Risikofaktoren Alter, Geschlecht sowie der Bezug einer Erwerbsminderungsrente herangezogen. Seit dem  Jahresausgleich 2003 wird auch die Einschreibung in ein strukturiertes Behandlungsprogramm für chronisch Kranke (DMP) berücksichtigt. Hinzu kommt eine leistungsrechtliche Unterscheidung nach dem Krankengeldanspruch. Der Ausgleich erfolgt einnahmeorientiert, d.h. nicht die Ist-Ausgaben einer Krankenkasse werden ausgeglichen, sondern standardisierte Ausgabenprofile, Verwaltungskosten und Satzungsleistungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Der Risikostrukturausgleich wurde 1994 parallel zur Kassenwahlfreiheit eingeführt, um sicher­zustellen, dass der Wettbewerb in der GKV zu einer effizienten Versorgung aller Versicherten führt und nicht zu einem unsolidarischen Wettbewerb um junge und gesunde Versicherte. Ergänzend zum Risikostrukturausgleich werden seit dem Jahr 2002 besonders aufwändige Leistungsfälle über den Risikopool solidarisch finanziert, d.h. jeder Krankenkasse werden ausgewählte Leistungsausgaben, soweit diese für einen Versicherten den Schwellenwert von 20.750,74 Euro übersteigen, zu 60 Prozent erstattet. Im Jahr 2005 belief sich die Zahl der Risikopoolfälle auf rund 550.000 Versicherte.

Seit 2003 sind für in Strukturierte Behandlungsprogramme („Disease-Management-Programme - DMP“) eingeschriebene Versicherte eigene Versichertengruppen zu bilden. Im Jahr 2005 hatten sich rund 1,4 Mio. Versicherte in das Programm Diabetes-mellitus-Typ 2 eingeschriebenen, bei der chronischen Krankheit Koronare Herzkrankheit gab es 2005 bereits über 250.000 eingeschriebene Versicherte. In das Programm Brustkrebs hatten sich rund 36.000 Versicherte eingeschrieben. Für die Programme Diabetes Typ 1 und Asthma bronchiale wurden noch keine gesonderten Ausgabenprofile ermittelt.

Im Durchschnitt erhielt jede Krankenkasse für jeden eingeschriebenen Altersdiabetiker 4.427 Euro, für jede eingeschriebene Brustkrebspatientin 6.652 Euro und für jeden eingeschriebenen Patienten mit Koronarer Herzkrankheit 4.462 Euro an Beitragsbedarf. Die Beitragsbedarfszuweisung im Durchschnitt über alle Versicherte betrug 1.769 Euro.

Insgesamt beträgt das Ausgleichsvolumen der beiden Finanzausgleichsverfahren knapp 16,4 Mrd. Euro (Vorjahr 16,1 Mrd. Euro). Im Risikostrukturausgleich werden rund 15,6 Mrd. Euro verteilt und im Risikopool rund 0,8 Mrd. Euro, wobei der größte Teil des Finanz­ausgleichsvolumens bereits in den monatlichen Abschlagsverfahren verteilt wurde.

Das Transfervolumen vom Rechtskreis West in den Rechtskreis Ost belief sich im Jahr 2005 auf insgesamt 3,5 Mrd. Euro. Insgesamt nahmen 253 Krankenkassen (Vorjahr 271) am Ausgleichsverfahren teil, davon wurden 123 Krankenkassen jeweils doppelt, d.h. gesondert für die Rechtskreise West und Ost, beschieden.