Bekanntmachungen
Mit den "Bekanntmachungen zum Gesundheitsfonds" veröffentlicht das Bundesamt für Soziale Sicherung spezielle Berechnungswerte. Diese werden für die Ermittlung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, für die Durchführung des Einkommensausgleich und für die Berechnung des Finanzierungsanteils am Innovationsfonds kasseneinheitlich berücksichtigt.
259 Suchergebnisse
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9. Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds
Berechnungswerte nach § 39 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für August 2010 gelten -
8. Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds
Berechnungswerte gem. § 39 Abs. 3 Satz 7 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab Juli 2010 sowie die Berechnung des Korrekturbescheides Ia/2010 im Rahmen der außerordentliche Strukturanpassung 2010 gelten. -
7. Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds
Berechnungswerte gem. § 39 Abs. 3 Satz 1 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab April 2010 sowie die Berechnung des Korrekturbescheides I/2010 im Rahmen der 1. Strukturanpassung 2010 gelten. -
6. Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds
Berechnungswerte gem. § 39 Abs. 3 Satz 1 RSAV, welche für die Berechnung des Korrekturbescheides III/2009 im Rahmen der 3. Strukturanpassung 2009 gelten. -
5. Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds
Korrigierte Berechnungswerte gem. § 36 Abs. 3 Satz 2, § 37 Abs. 5 und § 40 Abs. 2 RSAV, die für die Berechnung der Zuweisungen ab Januar 2010 gelten -
4. Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds
Berechnungswerte gem. § 36 Abs. 3 Satz 2, § 37 Abs. 5 und § 40 Abs. 2 RSAV , die für die Berechnung der Zuweisungen ab Januar 2010 gelten -
3. Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds
Berechnungswerte gem. § 36 Abs. 3 Satz 1, § 37 Abs. 5 und § 40 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab Oktober 2009 sowie die Berechnung des Korrekurbescheides II/2009 im Rahmen der 2. Strukturanpassung 2009 gelten -
2. Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds
Berechnungswerte gem. § 36 Abs. 3 Satz 1, § 37 Abs. 5 und § 40 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen ab April 2009 sowie die Berechnung des Korrekurbescheides I/2009 im Rahmen der 1. Strukturanpassung 2009 gelten -
1. Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds
Berechnungswerte gem. § 36 Abs. 3 Satz 1, § 37 Abs. 5 RSAV und § 40 Abs. 2 i.d.F.v. 01.01.2009