Bekanntmachungen
Mit den "Bekanntmachungen zum Gesundheitsfonds" veröffentlicht das Bundesamt für Soziale Sicherung spezielle Berechnungswerte. Diese werden für die Ermittlung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, für die Durchführung des Einkommensausgleich und für die Berechnung des Finanzierungsanteils am Innovationsfonds kasseneinheitlich berücksichtigt.
259 Suchergebnisse
-
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 12/2023
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für September 2023 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 11/2023
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für August 2023 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 10/2023
Nach § 16 Abs. 2 Satz 3 RSAV ermittelt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Summe der monatlichen Zuweisungen in Höhe eines Zwölftels des Wertes nach § 17 Abs. 2 RSAV (jährliche Zuweisungssumme). Dies wird über monatliche Anpassungsfaktoren sic... -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 9/2023
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für Juni 2023 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 8/2023
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für Mai 2023 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 7/2023
Berechnungswerte für den Korrekturbescheid I/2023 -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 6/2023
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für April 2023 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 18/2022
Berechnungswerte für den Grundlagenbescheid IV/2022 -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 5/2023
Berechnungswerte für den Grundlagenbescheid II/2023 -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 4/2023
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für März 2023 gelten. -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 3/2023
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für Februar 2023 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 2/2023
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für Januar 2023 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 17/2022
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für Dezember 2022 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 19/2021
Berechnungswerte für den Jahresausgleich 2021 -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 1/2023
Berechnungswerte für das Ausgleichsjahr 2023, den Grundlagenbescheid I/2023 sowie den Einkommensausgleich im Ausgleichsjahr 2023 -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 16/2022
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für November 2022 gelten. -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 15/2022: Berechnungswerte für den Korrekturbescheid II/2022
Nach § 16 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 RSAV hat das Bundesamt für Soziale Sicherung für das Ausgleichsjahr 2022 für alle Krankenkassen bis zum 15. Oktober 2022 die vorläufige Höhe der Zuweisungen nach § 16 Abs. 2 RSAV unter Berücksichtigung der jeweils akt... -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 14/2022
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für Oktober 2022 gelten. -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 13/2022
Nach § 266 Abs. 1 Satz 1 SGB V erhalten die Krankenkassen als Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung ihrer Ausgaben eine Grundpauschale, risikoadjustierte Zu- und Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen und Zuweisu... -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 12/2022
Nach § 16 Abs. 2 Satz 3 RSAV ermittelt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Summe der monatlichen Zuweisungen in Höhe eines Zwölftels des Wertes nach § 17 Abs. 2 RSAV (jährliche Zuweisungssumme). Dies wird über monatliche Anpassungsfaktoren sic... -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 11/2022
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für August 2022 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 10/2022
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für Juli 2022 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 9/2022
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für Juni 2022 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 8/2022
Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für Mai 2022 gelten -
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 7/2022
Berechnungswerte für den Korrekturbescheid I/2022