Impfungen gegen SARS-CoV-2
Uns erreichen derzeit zahlreiche Anfragen zur Impfstoffbeschaffung, weil das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bei der Bestellung als Kostenträger mit dem Institutionenkennzeichen IK 103609999 angegeben werden soll. Wir weisen daher darauf hin, dass diese Angaben nur der technischen Verarbeitung dienen. Die Coronavirus-Impfverordnung schreibt vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Apotheken-Rechenzentren dem BAS die Beträge, die sich aus der Abrechnung der Vergütung ärztlicher Leistungen sowie der Aufwandsvergütungen für Großhandel und Apotheken ergeben, übermitteln. Das BAS zahlt dann diese Beträge an die Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. Apotheken-Rechenzentren aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aus. Das BAS ist jedoch weder originärer Kostenträger noch am Impfgeschehen, insbesondere der Impfstoffbeschaffung, beteiligt. Wir bitten Sie daher, von Anfragen abzusehen.
Handreichung Betriebsärzte zu Impfstoffen und Zubehör vom 18. Mai (BDA) (PDF)