Leitung und Organisation

Leitung und Organisation

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Organisatorisch gliedert sich das Bundesamt für Soziale Sicherung in die
Stabsstellen Innenrevision und Strategische Steuerung, die direkt der Leitung unterstellt sind, sowie in acht Abteilungen. Den Organisationsplan (Organigramm) finden Sie hier.

Abteilung 1: Gemeinsame Angelegenheiten der Sozialversicherung

Die Abteilung 1 widmet sich grundsätzlich allen Problemstellungen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger, ihrer Arbeitsgemeinschaften und der der Aufsicht des BAS unterstehenden Verbänden (mit Ausnahme des Finanz-, Vermögens- und Bildungswesens), die nicht ausschließlich einzelnen Sozialversicherungsarten wie der Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung zugeordnet werden können.

Zudem überwacht Referat 118 als sog. zuständige Stelle die Ausbildung qualifizierter Nachwuchskräfte bei den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern und führt bei diesen Fortbildungsprüfungen durch.

Abteilung 2: Kranken- und Pflegeversicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung. Bundesunmittelbar sind diejenigen Kranken- und Pflegekassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Die anderen Krankenkassen unterstehen der Landesaufsicht. Derzeit bestehen insgesamt 109 Kranken- und Pflegekassen, davon sind 65 bundesunmittelbar. Hierzu gehören Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die Künstlersozialkasse und die Knappschaft als Krankenkasse in der DRV-KBS. Daneben führt das BAS die Rechtsaufsicht über mehrere Arbeitsgemeinschaften von Krankenkassen.

> Weitere Informationen zur Abteilung 2

Abteilung 3: Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung

Abteilung 3 nimmt verschiedene Aufgaben im Bereich der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung wahr. Neben der Überwachung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der bundesunmittelbaren Krankenkassen gehören hierzu insbesondere die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen sowie des Finanzausgleichs zwischen den Pflegekassen und die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.

Darüber hinaus verwaltet Abteilung 3 den Innovations- sowie den Strukturfonds und führt die Förderung nach §§ 12 bis 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz durch.

Zudem sind in Abteilung 3 die Geschäftsstelle des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs und der GKV-Schätzerkreis angesiedelt.

Abteilung 4: Renten- und Unfallversicherung, Internationales Sozialversicherungsrecht

Abteilung 4 befasst sich mit grundsätzlichen Rechts- und Verfahrensfragen der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung sowie des internationalen Sozialversicherungsrechts. Sie deckt darüber hinaus Schwachstellen in den Arbeitsabläufen der bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger und Unfallversicherungsträger auf und regt Änderungen und Verbesserungen an. In diesem Zusammenhang bearbeitet die Abteilung 4 u.a. Petitionen und Eingaben und führt Prüfungen bei den Rentenversicherungsträgern und bei den Unfallversicherungsträgern durch.

Die Aufsichts- und Prüftätigkeit der Abteilung 4 Fachbereich Rentenversicherung und Internationales Sozialversicherungsrecht (Referate 411 bis 414) erstreckt sich auf die bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See), die Künstlersozialkasse, die Seemannskasse sowie die Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Im Internationalen Sozialversicherungsrecht erstreckt sich die Aufsichtstätigkeit zusätzlich auf bundesunmittelbare Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherungsträger. Darüber hinaus führen die Referate die Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund, soweit sie bestimmte Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die gesamte Deutsche Rentenversicherung wahrnimmt, zum Beispiel grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen klärt.

Die Aufsichts- und Prüftätigkeit der Abteilung 4 Fachbereich Unfallversicherung (Referate 415, 416 und 417) erstreckt sich auf die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger. Das sind neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB). Ferner übt Referat 415 die Rechtsaufsicht über den Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) aus, soweit dieser bestimmte Richtlinienkompetenzen wahrnimmt und Verträge über die Durchführung der Heilbehandlung und die Vergütung von Ärzten abschließt. Referat 416 ist zudem für Fragen der Alterssicherung in der Landwirtschaft zuständig.

Abteilung 5: Finanzen und Vermögen der Sozialversicherungsträger sowie DMP und Mutterschaftsgeldstelle

Die Referate 511 bis 513 der Abteilung 5 widmen sich verschiedensten Themen aus den Bereichen Finanzen und Vermögen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Referat 514 ist mit wichtigen Aufgaben aus dem Bereich der Finanzierung der Renten- und Unfallversicherung betraut. Im Referat 515 erfolgt zentral die Zulassung der strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, die sog. Disease Management Programme (DMP). Das Referat 516 (Mutterschaftsgeldstelle) bearbeitet Anträge auf Mutterschaftsgeld von Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Abteilung 6: Prüfdienst Kranken- und Pflegeversicherung

Die Abteilung 6 hat den gesetzlichen Auftrag, mindestens alle fünf Jahre die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und deren Arbeitsgemeinschaften zu prüfen (§ 274 SGB V, § 46 SGB XI).

Die Prüfungen erstrecken sich auf die Rechts- und Wirtschaftlichkeitskontrolle der Kassen. Zweck der Prüfungen ist es, Schwachstellen aufzuzeigen, zu analysieren und Vorschläge zu ihrer Beseitigung zu unterbreiten. Auf diese Weise sollen sie den Krankenkassen die Möglichkeit geben, Rechtsverstöße und Wirtschaftlichkeitsdefizite eigenverantwortlich zu beheben.

Die Abteilung 6 gliedert sich in 2 Steuerungsreferate in Bonn und 6 Prüfreferate in Bonn, Cloppenburg, Fulda, Duisburg, Ingolstadt und Berlin.

Abteilung 7: Informationstechnik

Die Abteilung 7 ist für die Informations- und Kommunikationstechnik im Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig. Sie hat die Aufgabe, die informations- und kommunikationstechnischen Mittel für die Beschäftigten des BAS bereitzustellen.

Abteilung 8: Zentralabteilung

Die Abteilung 8 ist für die Zentralen Dienste im BAS zuständig. Sie hat die Aufgabe, die personellen, organisatorischen, technischen und finanziellen Mittel für die Wahrnehmung der Aufgaben des BAS bereitzustellen.

Gremien und Beauftragte

  •     Gleichstellungsbeauftragte: Frau Stiren
  •     Beauftragte für den Datenschutz: Frau Cakir
  •     Informationssicherheitsbeauftragte: Frau Blanke
  •     Gesamtpersonalrat Vorsitzender: Herr Rehberg
  •     Örtlicher Personalrat Vorsitzender: Herr Osterwold
  •     Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen: Herr Haas
  •     Ansprechperson für Korruptionsprävention: Frau Dr. Rachel