Aufgaben des BAS
Rechtsaufsicht und Verwaltungsaufgaben

Aufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Als Rechtsaufsichtsbehörde für die Bereiche der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung arbeitet das BAS fachlich mit dem BMAS sowie im Hinblick auf die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zusammen.

Im Bundesamt für Soziale Sicherung arbeiten rund 700 Beschäftigte. Neben seinem Dienstsitz in Bonn hat das BAS Außenstellen in Berlin, Cloppenburg, Duisburg, Fulda und Ingolstadt.

Rechtsaufsicht

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Hierbei handelt es sich um die Träger, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Eine Auflistung der Träger finden Sie hier.

Im Rahmen der Rechtsaufsicht überwacht das Bundesamt für Soziale Sicherung insbesondere die Leistungserbringung durch die Sozialversicherungsträger. Dabei bildet neben der Durchführung von Aufsichtsprüfungen vor allem die Bearbeitung von Petitionen, Eingaben und Beschwerden einen bedeutenden Teil der Aufsichtstätigkeit. Des Weiteren prüft das BAS die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren Krankenkassen sowie die Haushaltspläne der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Es entscheidet über die Genehmigung der Dienstordnungen, der Laufbahnrichtlinie, der Satzungen sowie der Gefahrtarife. Ferner prüft das BAS regelmäßig die Geldanlagen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger, genehmigt Immobilienvorhaben sowie Darlehensvergaben.

Verwaltungsaufgaben

Darüber hinaus nimmt das Bundesamt für Soziale Sicherung eine Reihe von Verwaltungsaufgaben wahr. So führt es beispielsweise den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch und verwaltet den Gesundheitsfonds, über den die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt.

Finanzausgleich

Des Weiteren führt das BAS den monatlichen Finanzausgleich in der Sozialen Pflegeversicherung durch und verwaltet den zur Sicherung und Durchführung des Finanzausgleichs erforderlichen Ausgleichsfonds.

Weitere Verwaltungsaufgaben des BAS sind u.a. die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP), die Bewirtschaftung und Auszahlungen von Bundeszahlungen an die Sozialversicherung (insbes. von über 80 Milliarden Euro an die Rentenversicherung), die Durchführung der Lastenverteilung in der Unfallversicherung, die Überwachung der Ausbildung bei den unmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie die Auszahlung von Mutterschaftsgeld an Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.